Praktische Ausbildung : Pflichtstunden

Hier eine kleine Übersicht, über die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anzahl der vor der praktischen Prüfung zu absolvierenden Anzahl und Art von "Pflichtstunden" bei Neuerwerb oder Erweiterung des Führerscheins.

Wichtiger Hinweis: Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der "Pflichtstunden" (korrekter Ausdruck: Sonderfahrten) sagt nichts über die tatsächlich notwenige Anzahl der Fahrstunden aus! Zusätzlich sind von jedem Fahrschüler, vor Durchführung der Sonderfahrten, Übungsstunden zu absolvieren, deren Anzahl je nach Begabung und Talent unterschiedlich sein können! Ohne eine ausreichende Anzahl an Übungsstunden (z.B. im Stadtverkehr) werden Sie die praktische Prüfung nicht erfolgreich abschließen können!



Pflichtstunden der theoretischen Ausbildung bei Ersterwerb und Erweiterung

Der theoretische Unterricht vermittelt das für die theoretische Prüfung notwendige Wissen. So lernen Sie z.B. die Verkehrsregeln und andere Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden unterscheidet sich je nach Klasse und danach, ob Sie bereits im Vorbesitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind oder nicht.